Landesförderung für Radverkehrs-Projekte von Gemeinden, Unternehmen und Vereinen
Das Land Steiermark will den Fahrrad-Anteil im Alltagsverkehr deutlich erhöhen. Dabei stehen vor allem urbane Siedlungsräume und stark frequentierte ÖV-Korridore im Fokus. Basierend auf der vom Landtag und der Regierung beschlossenen „Radverkehrsstrategie Steiermark 2025" werden daher Planungsleistungen, die Errichtung von Radverkehrs- und Abstellanlagen, Leitsysteme und bewusstseinsbildende Maßnahmen gefördert. Die Höchstfördersätze liegen zwischen 50 und 100 Prozent. Maßnahmenbündel bzw. mit der A16 abgestimmte Radverkehrskonzepte haben bei der Mittelvergabe Vorrang gegenüber Einzelmaßnahmen.
Folgende Unterlagen und Formulare stehen zum Download bereit:
- Förderungsleitfaden
- Förderrichtlinie Radverkehr
- Formular „Ansuchen zur Prüfung der Förderungswürdigkeit"
- Verrechnungssätze für Gemeindearbeitskräfte 2022 und 2023
- Radverkehrsstrategie Steiermark 2025
Hinweise Einreichung:
Die Einreichung (siehe Formularvorlage) ist in elektronischer Form an die Förderstelle zu übermitteln. Die e-mails dürfen eine Größe von 10MB nicht überschreiten. Im Bedarfsfall sind die Antragsunterlagen auf mehrere e-mails aufzuteilen od. ein entsprechender Link zum Download bereitzustellen.
Weitere Förderprogramme:
- klimaaktiv mobil (Bundesförderung)
>Mobilitätsmanagement im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung
>Elektro-Zweiräder, Elektro-Fahrräder und (E-)Transporträder - Ökoförderungen Land Steiermark (E-Mobilität)
- Radverkehrsförderungen (Stadt Graz)
Förderstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A16 - Verkehr und Landeshochbau
8010 Graz - Stempfergasse 7
T: +43 316 877 - 4134
abteilung16@stmk.gv.at